Zum Hauptinhalt springen


Vertrauensschaden­versicherung

 

Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor Vermögensschäden

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch vorsätzliche kriminelle Handlungen von Mitarbeitern (Untreue, Diebstahl, Betrug) oder externen Dritten (z.B. Cyber-Kriminalität, Enkeltrick-Varianten) entstehen.

Durch eine Vertrauensschadenversicherung sind abgedeckt:

  • direkte finanzielle Verluste
  • Kosten für Schadenermittlung
  • Rechtsverfolgung und
  • Reputationsschäden

Die Vertrauensschadenversicherung ist besonders für Unternehmen relevant, die hohe Geldflüsse oder sensible Daten verwalten. Oft ist eine Rückwärtsdeckung inkludiert, die auch bereits verursachte, aber noch nicht entdeckte Schäden abdeckt.

  • Versicherte Personen: Neben festangestellten Mitarbeitern, Geschäftsführern und Vorständen sind oft auch Leiharbeiter sowie externe Dienstleister (IT-Experten, Berater) versichert.
  • Abgedeckte Delikte: Dazu gehören Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Sabotage, Geheimnisverrat sowie Cyber-Risiken wie Fake President Fraud (gefälschte Überweisungsanweisungen).
  • Schadenarten: Die Police deckt Eigenschäden (Verlust von Geld/Waren) und Drittschäden (Haftung gegenüber Kunden bei Pflichtverletzung durch Mitarbeiter).
  • Leistungsumfang: Die Versicherung übernimmt oft die Kosten für forensische Ermittlungen, Rechtsanwälte und Wiederherstellung von Daten.
  • Ergänzung: Sie dient als Ergänzung zu Sach- oder Cyberversicherungen, um Lücken bei vorsätzlichen Handlungen zu schließen. 

Schadenbeispiele im pdf-Forma:

Sie haben Interesse an einem Angebot - wir kennen die Anbieter, sprechen Sie uns an!

Vertrauensschadenversicherung

in Kombination mit einer CyberSchutz-Versicherung

Die moderne Unternehmenswelt ist heute ohne die Kommunikations- und Informationstechniken nicht mehr denkbar. Auch die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen massiv voran und bietet auch den Unternehmen mit dieser Technik die Betriebsbläufe immer effektiver zu gestalten. 

Die neue Technik beinhaltet aber auch Risiken und Gefahren. Die Vernetzung innerhalb eines Betriebes und die heute vorhandenen Möglichkeiten von außen mit dem Unternehmen online Kontakt aufzunehmen sind vielfältig und ein Teil der "gewünschten" Digitalisierung. 

Fast tägliche Meldungen von CyberAttakcen, Datenschutzverstöße und Datenverlusten machen die Gefahren bewusst. 

Was kann der CyberSchutz leisten?

Kostenübernahme bei Schäden im eigenen Unternehmen 

  • durch Hackerangriffe
  • Schließung des Unternehmens weil die Behörde auf Grund von Datenschutzverletzungen dieses anordnet

Was wird ersetzt: 

  • Kosten der Wiederherstellung der Daten und der Funktionsfähigkeit des Computersystems
  • Ersatz dr Kosten und des entgangenen Gewinns infolge einer daraus entstehenden Betriebsunterbrechung
  • Informationskosten - wenn Kunden über Datenverlust informiert werden müssten
  • Kosten für die Behebung einer Sicherheitslücke, die für den CyberAngriff ursächlich war
  • Verletzungen der Vertraulichkeit von Daten und Datenschutz, digital und physisch, wenn z.B. ausgedruckte Dokumente gestohlen werden 
  • Netzwerksicherheitsverletzungen, wenn z.B. von Computer des Unternehmens aus Hackerangriffe auf Computer von deren Kunden gestartet werden
  • Verstöße gegen das Markten-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht in der digitalen Kommunikation 
  • Vertragsstrafen von Kreditkarte-Unternehmen im E-Payment 

Kostenübernahme bei Schäden, die Dritte entstanden sind: 

  • Nach Prüfung durch Versicherer, ob und in welcher Höhe man das Unternehmen überhaupt haftpflichtig gemacht werden kann
  • Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt
  • Besteht Anspruch zu Recht, übernimmt Versicherer die Kosten bei:
    Verletzungen der Vertraulichkeit von Daten und Datenschutz, digital und physisch, wenn z.B. ausgedruckte Dokumente gestohlen werden
    Netzwerksicherheitsverletzungen, wenn z.B. von Computer des Unternehmens aus Hackerangriffe auf Computer von deren Kunden gestartet werden
    Verstöße gegen das Markten-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht in der digitalen Kommunikation
    Vertragsstrafen von Kreditkarte-Unternehmen im E-Payment 

Zusätzliche Serviceleistungen: 

Unterstützung im Versicherungsfall durch die Spezialisten des Versicherers. Eventuell Hinzuziehung eines Datenforensikers zur Beurteilung der Schadensursache und -höhe. Beratung bei der Schadenminimierung. Dies gilt bereits, wenn konkreter Verdacht besteht. 

Krisenkommunikation:

Unterstützung durch den Versicherer nach vorheriger Abstimmung der Kosten eines Kommunikationsberaters, um Reputationsschäden zu verhindern oder zu vermindern. 

Weitere Möglichkeiten die eine Cyberpolice bieten kann:

  • Infolge eines CyberAngriffs besteht eine Datenmanipulation und es wird Geld überwiesen. Auch dieser Schaden kann im Einzelfall mitversichert werden
  • Wenn eine nachlässige Fehlbedienung der Steuerungssoftware des IT-Systems einer Produktionsstraße schädigt und einen Produktionsstillstand auslöst, kann im Einzelfall die Kosten der Betriebsunterbrechung mitversichert werden. 

HRP - in eigener Sache: 

Das Thema CyberSchutz ist derzeit in aller Munde und die Versicherer sind gerade dabei, dieses Feld mit Leben und Policen zu füllen.  Deshalb können die hier gemachten Angaben nur ein Teil der am Markt möglichen Ansatzpunkte sein. 

Nur mit einer genau Analyse des eigenen Unternehmens und einer Ausschreibung lässt sich am Ende mit relativer Sicherheit sagen, welcher Anbieter für "Ihr" Unternehmen bestmöglich geeignet ist. 

Eventuell haben Sie bereits eine Vertrauensschadenversicherung die in die Überlegungen mit einbezogen werden muss.

Wenn Sie Interesse an einer CyberPolice haben, downloaden Sie den HRP-Fragebogen, füllen dieses aus und wir holen Ihnen dann ein Angebot ein. 

Wert ist HRP

Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG

HRP ist eine Fachmaklergsellschaft - Kreditversicherungsmakler, die sich seit ihrer Gründung im Jahre 1992 auf folgende Spezialthemen spezialisiert hat. 

Unsere Spezialthemen für Unternehmen sind: 

Weitere Themen sind:

VSV + Cyberversicherung

in Kombination mit einer D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung ist eine (Berufs-)Haftpflichtversicherung für

  • Manager
  • Geschäftsführer
  • Aufsichtsräte etc. (die Versicherten),

die das Unternehmen für fremde Rechnung – also für die Versicherten – abschließt.

Im möglichen Schadenfall ist zu klären, ob überhaupt eine Haftung des Versicherten gegenüber dem (mutmaßlich) Geschädigten besteht.

Hält der D&O-Versicherer den gegen einen Versicherten geltend gemachten Haftpflichtanspruch für unbegründet, gewährt er dem Versicherten – ähnlich einem Rechtsschutzversicherer – Abwehrdeckung.

Der Versicherer erstattet die

  • Rechtsanwalts-,
  • Sachverständigen- und
  • Gerichtskosten, die zur Abwehr des Anspruchs notwendig sind.

Erst wenn die Frage der Haftung des Versicherten (ggf. durch rechtskräftiges Urteil) geklärt ist, stellt sich die Frage nach der Deckung, also nach dem Ausgleich des Schadens durch den D&O-Versicherer.

In der D&O-Versicherung tritt der Versicherungsfall durch die Inanspruchnahme der versicherten Person durch das Unternehmen oder durch einen Dritten ein (Anspruchserhebungsprinzip, Claims Made). 

HRP

in Kooperation mit hendricks GmbH

HRP + Hendricks kooperieren in der

  • Vertrauensschadenversicherung
  • CyberVersicherung und
  • D&O Versicherung

Alles aus einer Hand und abgestimmt auf individuellen Bedürfnisse des Unternehmens!

Es ist heute keine Frage mehr, ob man sich für die existenzbedrohenden Risiken aus den Bereichen

  • Vertrauensschadenversicherung
  • Cyberversicherung oder
  • D&O absichert

sondern wie und wo!

Entscheidend ist das aufeinander abgestimmte Zusammenwirken der einzelnen Produkte, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des zu versichernden Unternehmens.

Mit Hilfe des hendricks Expertenteams navigier sich HRP und seine Kunden sicher durch diesen Angebotsdschungel!

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der HRP + hendricks GmbH - Kooperation wissen wissen wollen, dann klicken Sie bitte hier: