Die VertrauensschadenversicherungBeschreibung der VertrauensschadenversicherungDie Vertrauensschadenversicherung ist eine besondere Form der Kreditversicherung und auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt weit verbreitet. Weitere Bezeichnungen sind fidelity insurance, fidelity bonds, Defraudantenversicherung. Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.
Entschädigung bei der VertrauensschadenversicherungIn der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine Leistungskürzung durch Unterversicherung. Eine schnelle Entschädigung ist sichergestellt: Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer Werte, d.h. das versicherte Unternehmen ist nicht gezwungen, vielleicht vorhandene Wertobjekte (z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters zu verwerten. Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt. Die Aushaftung beträgt bis zu zwei Jahren nach der Verursachung eines während der Vertragslaufzeit verursachten Schadens - auch wenn der Schadenstifter inzwischen das Unternehmen verlassen hat.
Weitere Informationen:Beschreibung
der Vertrauensschadenversicherung / Computermissbrauchversicherung
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